
Heute war die Verhandlung wegen der einstweiligen Verfügung.
Mein Anwalt hatte gefordert, daß sich der Erzeuger/Vermieter/Täter mir sich nicht unter 50 Metern nähern dürfe, sowie keinen persönlichen Kontakt zu mir aufnehmen dürfe.
Desweiteren solle das Schloß vom Gartentor entfernt werden da es eine Behinderung meiner Bewegungsfreiheit darstelle.
Von meinem Arzt erhielt ich folgendes Gutachten:


Dennoch war das Gericht der Meinung, da der Erzeuger/Vermieter/Täter ja 200km von mir entfernt wohne und sicherlich nicht die Absicht habe hier täglich im Objekt zu erscheinen - das eine einstweilige Verfügung wie sie beantragt wurde nicht von Nöten ist...
Was das Gartentor betreffe:
Dieses sei nicht ausdrücklich mitvermietet und bleibt somit verschlossen.
Die ganzen mündlichen Absprachen mit meiner Oma (wie Gartennutzung etc.) seien nicht schriftlich zu beweisen und haben somit auch keine Gültigkeit...
Das muß ich jetzt erst mal verdauen!