
Heute war die Verhandlung wegen der einstweiligen Verfügung.
Mein Anwalt hatte gefordert, daß sich der Erzeuger/Vermieter/Täter mir sich nicht unter 50 Metern nähern dürfe, sowie keinen persönlichen Kontakt zu mir aufnehmen dürfe.
Desweiteren solle das Schloß vom Gartentor entfernt werden da es eine Behinderung meiner Bewegungsfreiheit darstelle.
Von meinem Arzt erhielt ich folgendes Gutachten:


Dennoch war das Gericht der Meinung, da der Erzeuger/Vermieter/Täter ja 200km von mir entfernt wohne und sicherlich nicht die Absicht habe hier täglich im Objekt zu erscheinen - das eine einstweilige Verfügung wie sie beantragt wurde nicht von Nöten ist...
Was das Gartentor betreffe:
Dieses sei nicht ausdrücklich mitvermietet und bleibt somit verschlossen.
Die ganzen mündlichen Absprachen mit meiner Oma (wie Gartennutzung etc.) seien nicht schriftlich zu beweisen und haben somit auch keine Gültigkeit...
Das muß ich jetzt erst mal verdauen!
1 Kommentar:
Hallo, ich mal wieder,ich heiße Ramona, ich würde mich gerne mit dir unterhalten um dich zu verstehen und vieleicht um dir zu zeigen das es aus jeder HÖLLE ein Ausweg gibt,ich hoffe du hast ICQ ? Meine Nummer ist 376328410 oder aber Yahoo-Messenger unter ramona0464@yahoo.de . Zu erklärung ich bin über Marika (eine gute Freundin aus Kindheitstagen, die ich Jahre lang aus den Augen verloren hatte) auf deine Seite aufmerksam geworden und verfolge diese seither regelmässig und ich habe ähnliches in meinem Leben erleben müßen, ich habe einen harten Schnitt gemacht und führe nun ein sehr schönen Leben und ich weiß das diese Schritte nicht einfach sind und das man seiner Vergangenheit nicht entwischen kann aber man kann es für sich entscheident verbessern :-) Lieben Gruss Ramona
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