
STUTTGARTER ZEITUNG
Verjährungsfrist für Kinderschänder - Lebenslang für die Opfer
Christine Keck, veröffentlicht am 15.07.2009
Stuttgart - Um zu überleben, hat sie sich schlafend gestellt. Die Augen fest geschlossen, der kleine Körper bewegungslos wie ein Stück Totholz. Kein Wort kommt über ihre Lippen, kein Schluchzen. Sie liegt auf einer aufgeklappten Schaumstoffmatratze, auf der ihr Großvater erst die Rheumadecke ausgebreitet hat, dann das Leintuch, das er danach in die Reinigung trägt, um die Flecken entfernen zu lassen. Bloß nicht blinzeln, die Dunkelheit ist ihre Rettung. Sie will nicht sehen, was nicht sein darf, und hat sogar ihre einzige Verbündete aus dem Zimmer verbannt, die Pudeldame Finni mit ihren schwarzen Knopfaugen. Sie schämt sich vor ihr…
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